Die Rechte und Pflichten des Pferdehalters im Straßenverkehr / HH-Sicherheitstage#2

„Alles Glück dieser Erde liegt auf dem Rücken der Pferde“.

Das „Sprichwort“ des Schriftstellers Friedrich von Bodenstedt bringt das Glücksgefühl des Pferdebesitzers ziemlich gut auf den Punkt. Doch immer nur auf dem Reitplatz oder in der Reithalle zu reiten wird vielleicht irgendwann auch langweilig. Hier bieten besonders bei uns im Sauerland die angrenzenden Wald- und Wiesenwege eine willkommene Abwechslung.
Aber ein Stück Straße lässt sich hier oft nicht vermeiden. Und hier entstehen oft Interessenkonflikte.

Doch hier und da liegt unglücklicherweise auch etwas hinter dem Pferde!

…und zwar oft in Form eines Pferdehaufens mitten auf der Straße. Passiert dies innerorts, oder sogar vor einer Einfahrt, sind die Anwohner schonmal verärgert. Dieser Ärger entlädt sich oft, wenn Reiter und Pferd „auf frischer Tat“ ertappt werden.

Aber auch bei jungen, schreckhaften Tieren, oder beim Reiten in größeren Gruppen ist das Verständnis der Straßenverkehrsteilnehmer füreinander oft nur eingeschränkt vorhanden.

Aber wie ist das denn eigentlich?

Während Begegnungen dieser Art oft schnell unsachlich werden können, haben wir versucht uns dieser Frage einmal auf sehr sachlicher Ebene zu nähern . Schließlich gibt es für alles Regeln und Gesetze, warum sollte die Reiterei hier eine Ausnahme sein?

Hier wird schnell klar, wie umfangreich das Thema ist. Da es für alle Themen einen Profi gibt, habe ich mich an die Kreis-Polizeibehörde Olpe gewandt. Hier wurde unsere Idee begeistert aufgenommen.

Die Polizei ist offenbar vorbereitet.

Bei meinem ersten Gespräch mit Polizeihauptkommissar Klaus Schmidt ist klar: Mit dem Thema kennt er sich aus. Und gleichzeitig wird genauso klar, wie vielschichtig, interessant und auch witzig dieses Thema sein kann. Denn nicht alle Regeln und Gesetze sind sofort nachvollziehbar. So ist zum Beispiel das Aufsetzen eines Helmes nicht gesetzlich vorgeschrieben. Hier greifen bei uns die Stall-internen Regeln. Bei uns auf der Anlage besteht Helmpflicht.

Andere Vorschriften scheinen vielleicht logisch, aber erst auf den zweiten Blick. So ist das Pferd als Teilnehmer des Straßenverkehrs somit auch in Dunkelheit mit einer Beleuchtung auszurüsten. Das war vielen neu.

Fantasie vs. Realität.

Solche Regeln regen natürlich auch die Fantasie der Lehrgangsteilnehmer an. Der Eine montiert vor seinem geistigen Auge bereits eine vollständige Beleuchtungsanlage samt Blinkern und Rückfahrlicht am Pferd.

Ein Anderer fühlt sich sofort ertappt, als er erfährt, dass das Handy beim Reiten nicht benutzt werden darf. Wie im PKW hat dies sogar Punkte in Flensburg zur Folge.

Fazit: Am Ende gilt das Gesetz!

Im Straßenverkehr gilt die StVO. Der Reitende oder Führende eines Pferdes muss jederzeit die Kontrolle über das Tier gewährleisten. Das Mobiltelefon ist also tabu.

Gleiches gilt für den Pferdemist auf der Straße. Wenn ein Fahrrad- oder Mopedfahrer verunfallt, weil er auf dem Haufen Pferdeäpfel ausrutscht, haftet der Halter des Pferdes. Das Exkrement ist also unverzüglich zu entfernen.

Kleiner Tipp: Reitet ihr am Rand eine Feldweges, geht ihr dem Ärger ganz einfach aus dem Weg. Also sucht die Feldwege Bitte nicht die Wiesen der Bauern, denn hier handelt es sich um Privatbesitz – die nächste Falle.

Ein weiteres Fazit: Es geht nur Miteinander

Liegt dann doch mal ein Haufen auf der Straße hilft im Straßenverkehr die gegenseitige Rücksichtnahme.

Ein Anwohner, der erkennt das der Reiter die Hinterlassenschaft seines Tieres direkt nach dem Ausritt wegräumt, sieht dies sicher gern. Die Bereitschaft und das Verständnis füreinander fördert die Akzeptanz. Erledigt der Pferdebesitzer diese Reinigung auch noch mit freundlichen Worten, so steht einem guten Miteinander nichts mehr im Wege. Vielleicht beseitigt der Nachbar einen neuen Pferdemist auf der Straße als freundliche Reaktion sogar ohne sich zu ärgern.

Neben all den rechtlichen Tatsachen ist dies eine weitere Kern-Erkenntnis des Lehrgangs.

Vielen Dank für die wertvollen Ratschläge

An dieser Stelle möchten wir der Kreispolizeibehörde Olpe und vor allem auch Polzeihauptkommisar Schmidt für diese tolle Zusammenarbeit danken. Es war ein sehr informativer, interessanter, aber auch lustiger Abend.

Hier noch ein Link zum Bußgeldkatalog rund um das Pferd im Straßenverkehr